- Offizieller Beitrag
hier OT evtl. neuen Themenbereich erstellen
Ich bin zurzeit am Überlegen, ob das Carportdach mit Soarmodulen ersetzte und die Stirnseite unseres Häuschens mit einem Vordach aus Solarmodulen versehen werden kann/darf.
Die zwei Links fand ich hilfreich
Vordach BW - Frag den Architekt
Terrasse und Vordach in BW - Frag den Architekt
Landesbauordnung BaWü http://www.fragdenarchitekt.de/content/binary/LBO%202010.pdf
für den Balkon müsste verfahrensfrei gelten wenn
12. Balkonverglasungen sowie Balkonüberdachungen bis 30m² Grundfläche;
passt.
Da der Carport schon genehmigt ist und steht und die Abstände zum Nachbarn nicht geändert werden als auch die Dachart Flachdach bestehen bleibt sollte das auch problemlos gehen.
Zusätzlich gilt: die Errichtung einer Solar- oder Photovoltaikanlage auf einem bestehenden Gebäude ist gemäß § 50 Abs. 1 Anhang Nr. 3 c) LBO-BW baurechtlich verfahrensfrei.
Carportprojekt siehe hier: Solar Carport Projekt