
Moin,
seit Ewigkeiten mal wieder ein Blogpost nachdem ich ja in letzter Zeit eher Tagebuch Threads erstellt habe. Das hier soll aber eher zum nachlesen sein wenn ich auch regelmäßig den Blog aktualisieren werden.
14a ist ein Anhang zum 14 und sagt im Prinzip, dass Geräte die eine Leistung von >4.2kW haben steuerbar sein müssen. Hintergrund ist eine bessere Lastverteilung in unserem Stromnetz. Das klingt erstmal wieder böse von unserem Staat aber es gibt ja auch den Anreiz in Form von Geld. Es gibt verschiedene Modelle bei denen wir Teile des Netzentgeltes zurück bekommen. Es macht also durchaus auch sein Geräte als steuerbar zu melden. Natürlich müssen sie es dann auch sein, denn das muss dokumentiert werden.
Wer ist betroffen
Quelle (Brief von BNetzA)
"Betroffene" Geräte sind z.B.
- Wärmepumpen & Klimageräte (kleinere Anlagen werden hier als je (WP oder Klima) eine Summenanlage erfasst)
- Wallboxen
- Speichersysteme mit Netzbezug (also der Verbrauchsanteil)
PV Anlagen sind nur bei der Berechnung Pmin relevant - sie selber werden (erstmal) nicht hierdurch geregelt.
Bestandsschutz:
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen, die vor dem 01.01.2024 errichtet wurden und bereits in Betrieb sind, haben Bestandsschutz. Für diese Anlagen ändert sich nichts.
Auch wenn die technischen Voraussetzungen in Deutschland heute meist noch nicht umgesetzt wurde, kann man schon seit dem 1.1.2024 Geräte melden und (meist) pauschal Netzentgelte zurückbekommen. Was sind eigentlich die technischen Voraussetzungen:
- Ein Smartmeter zu Erfassung des Verbrauches und der Einspeisung am Netzübergabepunkt.
- Ein Smartmeter-Gateway das die Daten überträgt
- Eine Steuerbox die entweder über EEBUS (ethernet Schnittstelle) oder Kontaktrelais Signale weitergibt.
- Eine Schaltuhr als Alternative
Zeitlicher Ablauf
Der Netzbetreiber hat noch Zeit mit der Umsetzung, aber er muss 2025 starten. Bis 2030 soll der größte Teil ein Smartmeter haben. Das EEBUS (wenn es das denn wirklich wird) Protokoll ist meine ich noch in der Umsetzung und Definition - bleibt also erstmal Kontakte. Oder bis 2028 eine einfach Schaltuhr die maximal 2h am Tag auf aus stellt. Danach sind die Uhren nicht mehr erlaubt, da es die tatsächliche Netzsituation nicht berücksichtigt. Auch ist wichtig, dass der VNB nur 2 Jahre hat auf netzgesteuert umzustellen wenn er denn mal abschaltet. D.h. würde er heute abschalten muss er bis 2026 auf Netzsteuerung umbauen. Den Druck wollen die VNBs eigentlich nicht. Von daher wird wahrscheinlich erstmal nicht so viel passieren.
Für alle die 14a nutzen möchten, der VNB aber noch nicht kann:
QuoteAuch für den Netzbetreiber gibt es Übergangsregelungen. Solange der Netzbetreiber noch nicht die notwendigen Vorbereitungen für die netzorientierte Steuerung getroffen hat, kann er maximal 24 Monate unter Beachtung einiger Rahmenbedingungen vorsorglich steuern. Diese sogenannte präventive Steuerung ist eine regelmäßige Maßnahme aufgrund einer prognostizierten Überlastung.
Was passiert aktuell wenn der Netzbetreiber noch nicht deployen kann (laut BundesNetzAgentur )
QuoteDas reduzierte Netzentgelt kann nur derjenige erhalten, der an der netzorientierten Steuerung teilnimmt. Um an der netzorientierten Steuerung teilzunehmen, muss der Betreiber seine Anlage, also beispielsweise seine Wallbox, mit den technisch notwendigen Steuerungseinrichtungen ausstatten lassen. Die Kosten trägt er selbst. Technische Einrichtungen umfassen insbesondere das intelligente Messsystem und eine damit verbundene Steuerungseinrichtung.
Aktuell kann sich der Einbau von neueren Steuerungseinrichtungen noch verzögern. Bei drohenden Überlastungen des betroffenen Netzbereichs, kann übergangsweise auch ältere Steuerungstechnik eingesetzt werden. Diese Technik muss nicht an ein intelligentes Messsystem angebunden sein. Messstellenbetreiber bzw. Netzbetreiber müssen sich jeweils die konkreten Einzelfälle ansehen.
Als Betreiber einer steuerbaren Verbrauchseinrichtung beauftragen Sie Ihren Messstellenbetreiber mit dem Einbau der technischen Einrichtungen. Alternativ können Sie Ihren Netzbetreiber damit beauftragen. Der Auftrag allein reicht aus, um das reduzierte Netzentgelt zu erhalten.
Laut BMWK
QuoteNach dem Gesetzentwurf fallen ab 2025 alle Verbraucher ab 6.000 bis 100.000 kWh/Jahr sowie Anlagenbetreiber ab 7 bis 100 kW installierter Leistung unter den Pflichteinbau
Bis Ende 2025 müssen mindestens 20 Prozent, bis Ende 2028 mindestens 50 Prozent und bis Ende 2030 mindestens 95 Prozent dieser Fälle mit einem intelligenten Messsystem ausgestattet sein.
Ist die Pflicht nur eine Pflicht zu akzeptieren oder muss der VNB tatsächlich immer verbauen?
Bei EON habe ich noch
Quote
- Ab 2025 erfolgt der Einbau von intelligenten Zählern bei Haushalten mit einem durchschnittlichen Jahresstromverbrauch von über 6.000 kWh oder Photovoltaik-Anlagen mit mehr als sieben Kilowatt installierter Leistung. Gleichzeitig wird die Möglichkeit zum Zählerwechsel auf Kundenwunsch eingeführt.
- Kunden mit einem Verbrauch von über 10.000 kWh pro Jahr wurden bereits seit 2017 umgerüstet, während Kunden mit einem Jahresverbrauch unter 10.000 kWh seit 2020 umgestellt werden.
gefunden. Intelligente Zähler sind dort SmartMeter. Wobei das mit dem >10k sich vermutlich wieder auf die moderne Messeinrichtig bezieht und nicht SmartMeter. Sonst wäre ja schon alles umgestellt. Das zeigt was für ein Durcheinander da noch herrscht.
Quelle: https://www.eon.de/de/eonerleben/…eutschland.html
D.h. wohl ab 2025 kann ich selber ein Smartmeter anfragen - dann kostet der Einbau aber soweit ich weiss mehr.
Update 21.01.2025:
Bei unseren Stadwerken habe ich nichts gefunden und die Werke schweigen auch auf eine Anfrage bzgl. Smart Meter... Aber zumindest bei der Syna habe ich unter SM Rollout ein Preisblatt gefunden zum vorzeitigen EInbau - das wäre bei mir 117EUR. Soweit ich verstanden habe muss der VNB dann innerhalb von 4 Monaten ein imSys installieren (sofern laut Zählerschrank möglich).
Alternative man wechselt den Messstellenbetrieber z:b. mittels Wechsel zu Octopus Engery Intelligent Go Tarif.
Minimalbezugsleistung
Der Betreiber kann übrigens auch das Modell wählen - sprich er gibt an ob man ein HEMS (EEBUS Heim Energy Management System) hat oder die Schaltkontakte (nur dimmen an/aus) nutzt. Mit Wirkung des 14a darf der VNB auch nicht mehr komplett abschalten sondern muss noch eine Mindestleistung von 4.2kW erlauben. Dabei ist dann der Haushalt noch ausgenommen. D.h. ihr dürft trotzdem mit x kW den Herd betreiben UND mit 4.2kW eine Wallbox... Hat man mehrere SteuVE (Steuerbare Verbrauchs Einheiten) erhöht sich die erlaubte Leistung. Die Berechnung erfolgt mit eine Formel.
Berechnung der maximalen Leistungsreduzierung wenn ein EMS genutzt wird:
Mehrere Geräte des gleichen Typs werden als ein SteuVE gesehen und die Leistung aufsummiert. Man bestimmt den Gleichzeitigkeitsfaktor anhand der Anzahl der teilnehmenden SteuVE.
n(steuve) | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | >=9 |
GZF | 0,8 | 0,75 | 0,7 | 0,65 | 0,6 | 0,55 | 0,5 | 0,45 |
Hat man z.B. eine Wallbox, eine WP und einen Speicher wäre n=3 und somit GZF=0,75
- Ohne Erzeugungsanlage: Pmin = 4,2 kW + ((nsteuVE - 1) x GZF x 4,2 kW) = 4,2kW + ((3-1)*0,75*4,2)= 10,5kW
- Wenn WP oder Klima groesser 11kW vorhanden: Pmin, 14a = Max(0,4 x Psumme WP; 0,4 x PSumme Klima ) + (nsteuVE – 1) x GZF x 4,2 kW
- Mit Erzeugungsanlage: Pmin = (4,2 kW + ((nsteuVE - 1) x GZF x 4,2 kW)) + PErzeugungsanlage=10.5kW + dem was man gerade lokal selber produziert.
Berechnung der maximalen Leistungsreduzierung bei Direktsteuerung:
- Jedes Gerät auf maximal 4.2kW.
- Ausnahme Wärmepumpen >11kW dort wird auf 40% der Gesamtsumme der WP-Leistungen reduziert.
- Erzeugungsanlagen werden nicht berücksichtigt
Entgeldmodule:
- Pauschale Berechnung unabhängig von der Anzahl der SteuVE z.B. 80€ + plus Stabilitätsprämie (bei Westnetz) - wie das konkret wird aus meiner Sicht noch Unklar. Einmal jährliche Abrechnung über den Stromversorger (der die Daten vom VNB bekommt)
- Prozentuale Berechnung: Einheitlich Reduzierung NNE (Netznutzungsentgeld) um 60% - zwingend getrennte Zähler nötig betrachte ich deswegen nicht weiter
- Anreizmodul (ab dem 1.4.2025): Arbeitet mit drei Preistufen Niedertarif, Standardtarif und Hoch Tarif - kann man zum Modul 1 dazu wählen.
In der Praxis würde ich sagen meldet Eure regelbaren Verbraucher an und bekommt die Erstattung. Das spart Euch Geld und wird das Netz voranbringen.
Update zu den Preisen mal anhand von unserem VNB (Preisblatt)
D.h. man bekommt 117.85€ pauschal wenn man Modul 1 nimmt und mit Modul drei zusätzlich ein anderes Netzentgelt je nach Tageszeit (ca. 5 cent spart man nachts).
Update 2025.01.08: Habe heute nochmals bei meinem VNB angefragt wie das denn nun mit SmartMeter und Modul 3 ist, da ich das gerne nutzen würde. Mal schauen was an Antwort kommt.
Zählerschrank upgrade notwendig?
Klares kommt drauf an Liegt am VNB was er für Zähler und GW verbaut. Mit Glück passt alles ins evtl. vorhandene Zählerfeld mit Dreipunktaufnahme. Zumindest wenn der Zähler selber einen Aufsatz für die Aufnahme hat. Oder aber man braucht das RFZ (Raum für Zusatzanwendungen) wenn der VNB gw und steuerbox dort montieren will. Mit viel Pech braucht es auch noch ein APZ wenn der VNB dort einen Router oder sonstiges Equipment verbauen möchte.
Leider kann einem der Sachbearbeiter für Anschlusstechnik stand heute oft noch gar nicht sagen was sie denn verbauen daher verlangt man oft blinde Umsetzung der TAB mit "Maximal"forderung sprich VDE4100, RFZ (Gateway und Steuerbox) + APZ (Anschlusspunkt Zählerplatz für Router und Kram) plus ZF (Zählerfelder als da sitzt die moderne Messeinrichtung) müssen da sein (für jedes gibt es dann noch Mindestgrößen).
Im Hagertipp 44 findet sich auch dieses Bild:
Also sollte bei den meisten ein Adapter für die Dreipunktaufnahme reichen, dann fehlt noch die Stromversorgung + Datenkabel
Steuerbox
- Schaltung typischer über 4 bistabile 8Amp Relais (2x Wechsler, 2x Schließer)
- Beispiel 1
- Beispiel 2
- Beispiel 3 interessanter Weise sogar mit KNX in Vorbereitung
Wichtige Quelle:
BundesNetzAgentur
Die finale Fassung: Festlegung zur Durchführung der netzorientierten Steuerung von steuerbaren Verbrauchseinrichtungen und steuerbaren Netzanschlüssen nach § 14a EnWG
Comments 1
Newly created comments need to be manually approved before publication, other users cannot see this comment until it has been approved.
Newly created comments need to be manually approved before publication, other users cannot see this comment until it has been approved.