Moin,
seit Ewigkeiten mal wieder ein Blogpost nachdem ich ja in letzter Zeit eher Tagebuch Threads erstellt habe. Das hier soll aber eher zum nachlesen sein wenn ich auch regelmäßig den Blog aktualisieren werden.
14a ist ein Anhang zum 14 und sagt im Prinzip, dass Geräte die eine Leistung von >4.2kW haben steuerbar sein müssen. Hintergrund ist eine bessere Lastverteilung in unserem Stromnetz. Das klingt erstmal wieder böse von unserem Staat aber es gibt ja auch den Anreiz in Form von Geld. Es gibt verschiedene Modelle bei denen wir Teile des Netzentgeltes zurück bekommen. Es macht also durchaus auch sein Geräte als steuerbar zu melden. Natürlich müssen sie es dann auch sein, denn das muss dokumentiert werden.
"Betroffene" Geräte sind z.B.
- Wärmepumpen
- Wallboxen
- PV Anlagen - das ist mir nicht 100% klar - vermutlich nur bei der Berechnung Pmin relevant
- Speichersysteme mit Netzbezug
- Klimageräte
Bestandschutz:
Steuerbare Verbrauchseinrichtungen, die vor dem 01.01.2024 errichtet wurden und bereits in Betrieb sind, haben Bestandsschutz. Für diese Anlagen ändert sich nichts.
Auch wenn die technischen Voraussetzungen in Deutschland heute meist noch nicht umgesetzt wurde, kann man schon seit dem 1.1.2024 Geräte melden und (meist) pauschal Netzentgelte zurückbekommen. Was sind eigentlich die technischen Voraussetzungen:
- Ein Smartmeter zu Erfassung des Verbrauches und der Einspeisung am Netzübergabepunkt.
- Ein Smartmeter-Gateway das die Daten überträgt
- Eine Steuerbox die entweder über EEBUS (ethernet Schnittstelle) oder Kontaktrelais Signale weitergibt.
- Eine Schaltuhr als Alternative
Der Netzbetreiber hat noch Zeit mit der Umsetzung, aber er muss 2025 starten. Bis 2030 soll der größte Teil ein Smartmeter haben. Das EEBUS (wenn es das denn wirklich wird) Protokoll ist meine ich noch in der Umsetzung und Definition - bleibt also erstmal Kontakte. Oder bis 2028 eine einfach Schaltuhr die maximal 2h am Tag auf aus stellt. Danach sind die Uhren nicht mehr erlaubt, da es die tatsächliche Netzsituation nicht berücksichtigt. Auch ist wichtig, dass der VNB nur 2 Jahre hat auf netzgesteuert umzustellen wenn er denn mal abschaltet. D.h. würde er heute abschalten muss er bis 2026 auf Netzsteuerung umbauen. Den Druck wollen die VNBs eigentlich nicht. Von daher wird wahrscheinlich erstmal nicht so viel passieren.
Der Betreiber kann übrigens auch das Modell wählen - sprich er gibt an ob man ein HEMS (EEBUS Heim Energy Management System) hat oder die Schaltkontakte (nur dimmen an/aus) nutzt. Mit Wirkung des 14a darf der VNB auch nicht mehr komplett abschalten sondern muss noch eine Mindestleistung von 4.2kW erlauben. Dabei ist dann der Haushalt noch ausgenommen. D.h. ihr dürft trotzdem mit x kW den Herd betreiben UND mit 4.2kW eine Wallbox... Hat man mehrere SteuVE (Steuerbare Verbrauchs Einheiten) erhöht sich die erlaubte Leistung. Die Berechnung erfolgt mit eine Formel.
Berechnung der maximalen Leistungsreduzierung wenn ein EMS genutzt wird:
Man bestimmt den Gleichzeitigkeitsfaktor anhand der Anzahl der teilnehmenden SteuVE.
n(steuve) | 2 | 3 | 4 | 5 | 6 | 7 | 8 | >=9 |
GZF | 0,8 | 0,75 | 0,7 | 0,65 | 0,6 | 0,55 | 0,5 | 0,45 |
Hat man z.B. eine Wallbox, eine WP und einen Speicher wäre n=3 und somit GZF=0,75
- Ohne Erzeugungsanlage: Pmin = 4,2 kW + ((nsteuVE - 1) x GZF x 4,2 kW) = 4,2kW + ((3-1)*0,75*4,2)= 10,5kW
- Mit Erzeugungsanlage: Pmin = (4,2 kW + ((nsteuVE - 1) x GZF x 4,2 kW)) + PErzeugungsanlage=10.5kW + dem was man gerade lokal selber produziert.
Berechnung der maximalen Leistungsreduzierung bei Direksteuerung:
- Jedes Gerät auf maximal 4.2kW.
- Ausnahme Wärmepumpen >11kW dort wird auf 40% der Gesamtsumme der WP-Leistungen reduziert.
- Erzeugungsanlagen werden nicht berücksichtigt
Entgeldmodule:
- Pauschale Berechnung unabhängig von der Anzahl der SteuVE z.B. 80€ + plus Stabilitätsprämie (bei Westnetz) - wie das konkret wird aus meiner Sicht noch Unklar. Einmal jährliche Abrechnung über den Stromversorger (der die Daten vom VNB bekommt)
- Prozentuale Berechnung: Einheitlich Reduzierung NNE (Netznutzungsentgeld) um 60% - zwingend getrennte Zähler nötig betrachte ich deswegen nicht weiter
- Anreizmodul (ab dem 1.4.2025): Arbeitet mit drei Preistufen Niedertarif, Standardtarif und Hoch Tarif - kann man zum Modul 1 dazu wählen.
In der Praxis würde ich sagen meldet Eure regelbaren Verbraucher an und bekommt die Erstattung. Das spart Euch Geld und wird das Netz voranbringen.
Weitere Details zur Leistungsberechnung und Erstattung folgen.
Steuerbox
- Schaltung typischer über 4 bistabile 8Amp Relais (2x Wechsler, 2x Schließer)
- Beispiel 1
- Beispiel 2
- Beispiel 3 interessanter Weise sogar mit KNX in Vorbereitung
Hier noch ein weitere Links Schulungsunterlagen der Westnetz. & Technische Anforderungen Westnetz (mit Beispielrechnungen)
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