Wenn ich https://www.bundesnetzagentur.de/DE/Vportal/Ene…eVBE/start.html dann lese
Müssen Verbraucherinnen und Verbraucher damit rechnen, dass sie ihr E-Auto nicht laden oder ihre Wärmepumpe nicht betreiben können?
Nein.
Der Netzbetreiber darf nach den Vorgaben der Bundesnetzagentur den Strombezug steuerbarer Verbrauchseinrichtungen temporär „dimmen“, wenn eine akute Beschädigung oder Überlastung des Netzes droht. Aber selbst im Falle eines Steuerungseingriffs muss eine Mindestleistung von 4,2 kW zur Verfügung stehen, so dass Wärmepumpen betrieben und Elektroautos weiter geladen werden können. Hierbei steht Großwärmepumpen eine höhere Mindestleistung zu, um deren Funktionsfähigkeit jederzeit sicherzustellen. Die Bundesnetzagentur geht davon aus, dass solche Eingriffe nur in Ausnahmefällen als Ultima Ratio notwendig werden. Sie rechnet allenfalls mit geringen Einschränkungen und auch nicht mit wesentlichen Komforteinbußen.
Vollständige Abschaltungen der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen sind nicht mehr zulässig. Als Ausgleich ist eine Reduzierung der Netzentgelte für die betroffenen Verbraucherinnen und Verbraucher vorgesehen.
Wird es große Verzögerungen beim Anschluss von privaten Ladeeinrichtungen für E-Autos und Wärmepumpen geben?
Nein.
Nach der Festlegung der Bundesnetzagentur darf der Netzbetreiber den Anschluss von neuen privaten Ladeeinrichtungen für E-Autos oder Wärmepumpen nicht mehr mit Verweis auf mögliche lokale Überlastung seines Netzes ablehnen oder verzögern. Im Gegenzug darf der Netzbetreiber, wenn eine akute Beschädigung oder Überlastung des Netzes droht, die Belastung des Netzes reduzieren, indem er den Strombezug steuerbarer Verbrauchseinrichtungen temporär „dimmt“.
Vollständige Abschaltungen der steuerbaren Verbrauchseinrichtungen sind nicht mehr zulässig. Als Ausgleich ist eine Reduzierung der Netzentgelte für die betroffenen Verbraucher vorgesehen.
kann man sich (zumindest in meinem Fall) über den administrativen Aufwand aufregen, aber stoppen dürfen sie nicht mehr.